Im Interview erklärt Dr. Jürgen Prell, wie Artenschutz bei der Planung und beim Betrieb von Windenergieanlagen sicher gestellt wird. Der promovierte Biologe erstellt ökologische Gutachten, die als Basis für die Planung und Genehmigung von Bauprojekten wie Windparks dienen.
Wie wird der Artenschutz bei der Planung von Windrädern berücksichtigt?
Artenschutz und Windenergie sind keine Gegensätze. In den einzelnen Bundesländern liegen Leitfäden vor, nach denen in Plangebieten für Windenergieanlagen Untersuchungen für existierende Vogel- und Fledermauspopulationen durchgeführt werden. Darin werden insbesondere sogenannte windkraftsensible Arten untersucht. Darunter fallen Arten, die besonders schlaggefährtet oder störanfällig sind. Das sind beispielsweise der Seeadler oder der Steinadler, aber auch der Rot- oder Schwarzmilan oder der Baumfalke. Werden diese Vogelarten in den Plangebieten für Windenergieanlagen festgestellt, müssen zur Minderung des Schlagrisikos Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden.
Wie wird der Schutz von Vögeln beim Betrieb von Windenergieanlagen sichergestellt?
Werden Brut- oder Rastvorkommen windkraftsensibler Vogelarten innerhalb bestimmter Prüfabstände zu Windenergieanlagen festgestellt, müssen Maßnahmen zur Minderung einer möglichen Gefährdung umgesetzt werden. Windräder können z.B. in Zeiten besonderer Flugaktivität für einige Zeit abgeschaltet werden. Als Raubvogel ernährt sich der Rotmilan zum Beispiel von Kleinsäugern. Ist ein Feld gemäht, findet der Rotmilan einen gedeckten Tisch vor und ist dementsprechend aktiv. Wenn sich das gemähte Feld in einem Radius von 100 Metern zu einer Windenergieanlage befindet, wird diese für einige Tage abgeschaltet.
Dr. Jürgen Prell
Der promovierte Biologe und passionierte Ornithologe ist in seiner Heimatstadt Aachen der Geschäftsführer des Büros für Ökologie und Landschaftsplanung. Gemeinsam mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erstellt er ökologische Gutachten. Diese dienen als Basis für die Planung, Genehmigung und Begleitung von Bauprojekten und anderen Maßnahmen, welche Auswirkungen auf natürliche Lebensräume von Tieren und Pflanzen haben können.
Wie wird der Schutz von Fledermäusen sichergestellt?
Windenergieanlagen können auch abgeschaltet werden, wenn Fledermäuse in der Nähe der Standorte existieren. Als überwiegend nachtaktive Säugetiere sind Fledermäuse nachts unterwegs. Zudem fliegen sie nur bei windschwachem Wetter. Dann bewegen sich die Rotorblätter ebenfalls nicht so schnell. Werden Fledermausaktivitäten in der Nähe der Windenergieanlagen festgestellt, werden diese in der Nacht und bei bestimmten Windgeschwindigkeiten und Außentemperaturen abgeschaltet.
Serie Windkraft
Wind, Sonne und Pflanzen – die RheinEnergie setzt zunehmend auf die Kraft erneuerbarer Energieträger. In unserer Serie informieren wir euch nun regelmäßig über die Windkraft - wie sie funktioniert, welche Chancen sie bietet und welche Bedeutung sie für Köln haben kann.