Serie Windkraft
Wind, Sonne und Pflanzen – die RheinEnergie setzt zunehmend auf die Kraft erneuerbarer Energieträger. In unserer Serie informieren wir euch nun regelmäßig über die Windkraft - wie sie funktioniert, welche Chancen sie bietet und welche Bedeutung sie für Köln haben kann.
Windenergieanlagen erzeugen Ökostrom. Das ist gut für das Klima. Um das zu tun, müssen sie jedoch irgendwo aufgestellt werden. Dabei wirken sie sich auf ihre Umgebung aus. Sie werfen einen Schatten und erzeugen Schall. Für beides gibt es aber Wege, diese Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Die Schattenseiten der Windkraft
Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten, lautet ein gern zitiertes Sprichwort. Auch Windkraft hat so ihre Schattenseiten. Diese können aber mit gezielten Mitteln behoben werden. Unter Schattenwurf einer Windenergieanlage versteht man den Licht-Schatten-Wechsel, der durch den sich drehenden Rotor verursacht wird. Die Länge des Schattens hängt stark davon ab, aus welcher Richtung die Sonne auf die Windenergieanlage scheint. Den längsten Schatten gibt es morgens nach Sonnenaufgang in westliche bzw. abends vor Sonnenuntergang in östliche Richtung.
Im Rahmen der Genehmigung wird die Schattenwurfdauer einer Windenergieanlage ermittelt. Dabei darf der Schattenwurf auf ein Wohngebäude nicht mehr als 30 Minuten pro Tag oder acht Stunden pro Jahr betragen. Werden diese Grenzwerte überschritten, müssen Windenergieanlagen abgeschaltet werden, solange ihr Schatten auf ein Wohngebäude fällt. (Grafik: RheinEnergie)
Hättet ihr es gewusst?
Da die Sonne niemals aus dem Norden scheint, fällt in Richtung Süden auch niemals ein Schatten.
Schall – Schwingende Wellen
Neben Schatten ist es auch Schall, der von Windenergieanlagen ausgeht. Die kreisenden Rotorblätter einer Windenergieanlage erzeugen ein Betriebsgeräusch, das sich über die umgebende Luft als Wellen ausbreitet. (Grafik: RheinEnergie)
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird von einem unabhängigen Gutachter eine sogenannte Schallimmissionsprognose erstellt. Für die Berechnung werden Wetterbedingungen angenommen, die zu hohen Immissionspegeln führen. Zudem werden die Emissionen der Windenergieanlagen durch Sicherheitszuschläge ergänzt.
Die einzuhaltenden Grenzwerte sind gesetzlich geregelt. Sie betragen für Wohngebäude während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) zwischen 35 und 45 Dezibel (dB (A)). Dabei werden auch andere gewerbliche Vorbelastungen berücksichtigt. (Grafik: RheinEnergie)
Eine besondere Form von Schallwellen sind Infraschallwellen. Das sind Schallwellen, die in einem so tiefen Frequenzbereich liegen, dass Menschen sie gar nicht hören können. Diese Schallwellen treten ständig in der Umwelt auf. So erzeugt Wind, wenn er etwa böig ist, Infraschall.
Auch Windenergieanlagen erzeugen Infraschall. Sie sind jedoch vergleichsweise schwache
Infraschallquellen. Dennoch hält sich seit vielen Jahren das Gerücht, der Infraschall von Windenergieanlagen beeinträchtige die Gesundheit. Grund ist auch eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus dem Jahr 2005. Darin haben sich die Autoren jedoch bei der Schallintensität von Windenergieanlagen um den Faktor 1.000 verrechnet. In der Fachwelt ist es seit vielen Jahren Konsens, dass Windenergieanlagen keine Quelle für Infraschallbelastung sind.