Unterschied Grundversorgung und Ersatzversorgung – einfach erklärt

Gesine
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Energie bekommen – ganz ohne Vertrag? Klingt erstmal nach Chaos, ist aber gesetzlich geregelt. Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie mitten in der Grund- oder Ersatzversorgung stecken – und was das überhaupt bedeutet. Wir zeigen dir, wann welche Regelung greift, was sie kostet und worauf du achten solltest. Einfach erklärt – damit du nicht im Dunkeln tappst.

Was bedeutet Grundversorgung?

Was bedeutet Grundversorgung? Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Energieversorgung für Haushaltskundinnen und -kunden, die Strom oder Gas aus dem Netz beziehen, ohne einen speziellen Liefervertrag abgeschlossen zu haben. Sie ist in § 36 EnWG festgelegt. In jedem Netzgebiet gibt es ein Energieunternehmen, das für die Grundversorgung zuständig ist. In Köln und Umgebung übernimmt diese Aufgabe die RheinEnergie.

Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung profitieren von klar geregelten Vertragsbedingungen und einer übersichtlichen Preisstruktur. Die Preise für die Grundversorgung Strom werden transparent auf der Website der RheinEnergie veröffentlicht. Du kannst die Grundversorgung Strom mit einer Frist von zwei Wochen kündigen – das bietet maximale Flexibilität. Bei einem jährlichen Verbrauch über 10.000 kWh gelten für Gewerbetreibende besondere Bedingungen.

Was bedeutet Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung greift, wenn jemand plötzlich ohne gültigen Energieliefervertrag dasteht – zum Beispiel, weil der bisherige Anbieter insolvent ist oder ein Vertragswechsel schiefläuft. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 38 EnWG.

Auch in diesem Fall springt das Grundversorgungsunternehmen ein und stellt sicher, dass die Strom- oder Gasversorgung nicht unterbrochen wird. Die Ersatzversorgung gilt für maximal drei Monate. In dieser Zeit sollten Kundinnen und Kunden entweder einen neuen Vertrag abschließen oder in die Grundversorgung wechseln. Auch für die Ersatzversorgung Strom gelten eigene Preise, die auf der RheinEnergie-Website veröffentlicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?

Der wichtigste Unterschied liegt in der Ausgangssituation:

  • Die Grundversorgung ist eine gesetzlich vorgesehene Standardversorgung, wenn kein Sondervertrag abgeschlossen wurde.
  • Die Ersatzversorgung greift automatisch, wenn kein gültiger Vertrag besteht, etwa bei Insolvenz des bisherigen Anbieters.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Dauer:

  • Die Grundversorgung gilt unbefristet, bis sie gekündigt wird.
  • Die Ersatzversorgung endet nach drei Monaten automatisch.

Was gilt für Preise, Kündigung und Rechte?

Die Preise in der Ersatzversorgung können in bestimmten Situationen höher ausfallen, insbesondere wenn die kurzfristige Beschaffung von Energie erforderlich ist. Gesetzlich dürfen die Kosten jedoch nicht beliebig festgelegt werden. Für beide Versorgungsformen gilt: Transparente Informationen zu Preisen, Bedingungen und Kündigungsfristen sind online einsehbar.

Kündigung Grundversorgung Strom: Jederzeit mit zwei Wochen Frist.
Ersatzversorgung: Endet automatisch nach drei Monaten oder durch Abschluss eines neuen Vertrags.

Praxisbeispiel

Lisa zieht in eine neue Wohnung in Köln. Beim Einzug hat sie keinen Stromvertrag abgeschlossen. Automatisch wird sie von der RheinEnergie im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert. Innerhalb von drei Monaten schließt sie einen Tarifvertrag ab und wechselt damit in die Grundversorgung oder einen Sondervertrag. So bleibt ihre Stromversorgung nahtlos gesichert.

Fazit: Immer zuverlässig versorgt – auch ohne Vertrag

Ob geplant oder ungeplant: Wer Strom oder Gas benötigt, wird von der RheinEnergie nie im Dunkeln stehen gelassen. Die Grund- und Ersatzversorgung stellen sicher, dass alle Haushalte in Köln und Umgebung jederzeit Energie erhalten. Es lohnt sich jedoch, rechtzeitig den passenden Tarif zu wählen, um langfristig von günstigeren Konditionen zu profitieren.

Weiterführenden Infos: 

So setzt sich der Strompreis zusammen
Grundversorgung bei der RheinEnergie
Ersatzversorgung bei der RheinEnergie
Bundesnetzagentur – Grund- und Ersatzversorgung

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