Um deine Strom, Gas- oder Wasserverbräuche zuverlässig abrechnen zu können, benötigen wir regelmäßig deine aktuellen Zählerstände. Doch wer liest diese eigentlich ab und wie oft? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wer steht zum Ablesen vor der Tür?
Jeder Energielieferant, wie z.B. wir, die RheinEnergie, nutzt gegen Entgelt die Leitungen und andere Einrichtungen des örtlichen Netzbetreibers. In Köln und Umgebung sind dies entweder die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) oder die Westnetz GmbH. Sie sind grundsätzlich für die Zählerablesung zuständig.
Aber: Die RNG sowie die Westnetz haben wiederum uns damit beauftragt, die Zählerstände zu erfassen. Diese Dienstleistung erbringen wir also im Auftrag der zuständigen Netzbetreiber. Deshalb stehen gelegentlich bei euch Mitarbeitende der RheinEnergie vor der Tür, wenn es darum geht, den Zählerstand abzulesen.
Wie oft kommen Ableserinnen und Ableser?
Turnusmäßig lesen wir einmal im Jahr ab.
Wenn Du jedoch beispielsweise deinen Strom von uns beziehst, deine Vermieterin oder dein Vermieter aber Gas von einem anderen Lieferanten erhält, kann es durchaus sein, dass zweimal im Jahr jemand zur Ablesung kommt. Eben, um die zwei verschiedenen Zählerstände zu erfassen.
Auch bei Unstimmigkeiten, etwa wenn der von dir online angegebene Zählerstand stark von dem Zählerstand der vergangenen Ablesung abweicht, kann jemand zur Kontrolle zusätzlich vorbeikommen.
Kommen auch andere als RheinEnergie-Mitarbeitende zur Ablesung?
In den Randgebieten unseres Versorgungsgebietes kann das der Fall sein. Dann lesen Mitarbeitende der RheinEnergie beispielsweise den Strom ab. Andere Lieferanten, wie die Stadtwerke vor Ort, treten dann für die Ablesung der Wasser- oder Gaszähler an dich heran.
Wie weisen sich die RheinEnergie-Mitarbeitenden aus?
Die RheinEnergie beschäftigt eigene Ableserinnen und Ableser. Sie beauftragt aber auch Fremdfirmen mit der Ablesung. Egal wer bei dir klingelt, derjenige oder diejenige werden immer einen Lichtbildausweis der RheinEnergie mit sich führen sowie eine RheinEnergie-Weste tragen.
Warum wird abgelesen, obwohl der Zählerstand online durchgegeben wird?
Die Zählerstandanzeige, die du online im Kundenportal vornehmen kannst, wird herangezogen, um deine Verbräuche zum Abrechnungszeitpunkt so genau wie möglich zu erfassen. Hierdurch kann die Differenzzeit zwischen Ablese- und Rechnungsdatum optimal erfasst werden. Alle Zählerstände werden trotzdem einmal im Jahr durch unsere ablesenden Kolleginnen und Kollegen verifiziert, um Ablesefehler auszuschließen.
Wie man den Zählerstand ganz einfach selber online übermittelt, erfährst du im Video.
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Welche Zählerstände werden abgelesen?
Wir lesen alle Zählerstände ab, egal ob Strom, Gas oder Wasser. Aber eben nur dort, wo wir auch der Lieferant sind. Wenn Du Strom von uns, Wasser aber beispielsweise von einem Stadtwerk beziehst, dann kommen für die Ablesung des Wasserzählerstands eben keine Mitarbeitenden von der RheinEnergie zum Ablesen vorbei, sondern Mitarbeitende der Stadtwerke.
Warum melden sich Ableserinnen und Ableser nicht vorher an?
Unsere ablesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen unangemeldet, um Trittbrettfahrern vorzubeugen, die sich betrügerisch Zugang zum Haus oder zur Wohnung verschaffen wollen. Insgesamt unternehmen wir drei Ableseversuche. Nach dem ersten erfolglosen Versuch wird eine Terminvereinbarungskarte hinterlassen. Nach einem zweiten erfolglosen Ableseversuch hinterlassen wir eine Selbstablesekarte. Du kannst den Zählerstand somit telefonisch oder via QR-Code auf dem Online-Portal der RNG unter Angabe der Zählernummer und des Zählerstands durchgeben.
Aus welchem Grund wird noch persönlich abgelesen, wenn SmartMeter die Zählerstände ohnehin übertragen?
Selbst moderne Messeinrichtungen können nicht fernabgelesen werden. Das können nur sogenannte intelligente Messeinrichtungen, die über ein Smart Meter Gateway verfügen. Und die sind noch nicht flächendeckend installiert.