Öffentliche Gebäude müssen zwischen 22 Uhr und 16 Uhr die Außenbeleuchtung abschalten. Das gilt auch für unsere Leuchtreklamen und Werbetafeln, z.B. unser Logo an der Haupteinfahrt, die Schriftzüge am Hauptgebäude und am Kundenzentrum sowie die Stelen in der Zufahrt zum Kundenparkplatz und an der Haupteinfahrt.
Die RheinEnergie wird die beleuchteten Werbeanlagen nun aber komplett ausgeschaltet lassen. Für die Sicherheit notwendige Beleuchtungen bleiben in Betrieb, darunter Stufenbeleuchtungen, notwendige Wegebeleuchtungen (Nachtschicht, Entstördienst, etc.) sowie im Atrium.