Wer die Pflanzen in seinem im Garten mit Leitungswasser gießt, kann mit einem Gartenwasserzähler Geld sparen. Denn so lassen sich die sonst fälligen Abwassergebühren umgehen. Wir erklären euch, wie's geht.
Mit Regenwasser zu gießen, ist regelmäßig die beste Möglichkeit, um den eigenen Garten in eine grüne Oase zu verwandeln. Aber nicht jeder hat die Möglichkeit, Regenwasser aufzufangen. Oder das aufgefangene Regenwasser genügt für ausreichendes Bewässern nicht.
Wie lassen sich Abwassergebühren sparen?
In beiden Fällen wird zur Gartenbewässerung in aller Regel der Wasserhahn aufgedreht und schon fallen zwei Gebühren an. Denn zum einen berechnet der Wasserversorger, also die RheinEnergie, das aus dem öffentlichen Netz gezapfte Frischwasser. Und zum anderen verlangen die Stadt oder die Gemeinde Abwassergebühren, sobald das Schmutzwasser in die Kanalisation rauscht.
Da das bei Gießwasser aber gar nicht der Fall ist, weil es unmittelbar im Erdreich versickert, lassen sich die Abwassergebühren sparen. Wie? Das erläutern wir für Kölner Grundstücke am Beispiel der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB):
1. geeichten Gartenwasserzähler kaufen, z. B. im Baumarkt
2. verplombten Zähler einbauen (oder einbauen lassen) und fotografieren
3. Foto zusammen mit dem Antrag an die StEB Köln senden
Video: Gartenbewässerung von der Schmutzwassergebühr absetzen
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Wann lohnt sich ein Gartenwasserzähler?
Ob sich die Anschaffung eines Gartenwasserzählers tatsächlich lohnt, ist ein Rechenexempel.
Wer abschätzen möchte, wie hoch sein jährlicher Verbrauch an Gießwasser tatsächlich ist, sollte sich einen digitalen Wassermengenzähler anschaffen. Dieser wird einfach auf den Gartenschlauch gesteckt. Als grobe Richtlinie gilt zudem: Auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück mit Garten versickern jährlich in etwa 25 Kubikmeter Trinkwasser.
Hinweis zur Antragstellung
Wer nicht sicher ist, bei wem er den Antrag für einen Gartenwasserzähler stellen muss, der sollte einen Blick auf den Absender seines Abwassergebührenbescheids werfen. Bei diesem ist der Antrag zu stellen.
Die Antragsvoraussetzungen können je nach Behörde deutlich voneinander abweichen. Denn die Vorgaben für die Installation und Nutzung des separaten Zählers sind in den regionalen Satzungen verankert und können somit von Wohnort zu Wohnort recht unterschiedlich ausfallen. Dies gilt zum Beispiel für die Bestimmungen des Einbaus, eventuelle Grundgebühren und Wartungskosten.
Ein Blick auf die jeweilige Internetseite oder eine Kontaktaufnahme mit der Gemeinde sind daher unerlässlich.