Wer ein Elektroauto kauft, wird vom Staat kräftig bezuschusst. Wer bekommt welche Prämie? Alles, was ihr über die Förderung wissen solltet.
Ihr spielt mit dem Gedanken, auf ein Elektroauto umzusteigen? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt. Um Autofahrern den Kauf eines E-Mobils schmackhaft zu machen, gibt es seit Sommer 2016 den „Umweltbonus“. Im November 2019 beschloss die Bundesregierung, die Förderung bis 2025 zu verlängern und die Zuschüsse zu erhöhen. Im Februar 2020 gab die Europäische Kommission in Brüssel grünes Licht für die Förderpakete. Wer sich für ein E-Auto, ein Brennstoffzellen-Fahrzeug oder einen Plug-in-Hybrid entscheidet, kann bis zu 6.000 Euro Umweltbonus bekommen. Damit steigt die Förderhöhe um bis zu 50 Prozent. Die neuen Fördersätze gelten für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Der erhöhte Umweltbonus wird wie bisher zur Hälfte vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und zur Hälfte von der Industrie gezahlt.
Wie werden E-Mobile bezuschusst?
Reine Elektro- und Brennstoffzellenautos mit einem Netto-Listenpreis von bis zu 40.000 Euro sollen mit 6.000 Euro gefördert werden, teurere Fahrzeuge bis 65.000 Euro mit 5000 Euro. Plug-in-Hybride bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro werden mit 4.500 Euro pro Wagen bezuschusst. Bei einem Netto-Listenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro soll es 3.750 Euro Umweltprämie geben.
Wer bekommt die E-Auto-Prämie?
Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Körperschaften oder Stiftungen können bei Erwerb eines neuen erstmalig zugelassenen E-Autos sowie bei jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen den Umweltbonus beantragen. Das Besondere: Die Förderung ist nicht gedeckelt, es können unbegrenzt viele Anträge gestellt werden.
Welche E-Mobile werden gefördert?
Den Umweltbonus gibt’s für Elektro- und Brennstoffzellenautos sowie Plug-in-Hybride, deren Basismodell nicht den Netto-Listenpreis von 65.000 Euro übersteigt. Eine Übersicht der förderfähigen Modelle gibt es auf der BAFA-Website, die stetig aktualisiert wird. Am 11. März 2020 umfasste sie 187 Elektroautos, ein Brennstoffzellen-Fahrzeug und 107 Plug-in-Hybride. Käufer müssen ihr neues E-Auto mindestens sechs Monate behalten. Auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge können gefördert werden.
Werden Elektroautos auch steuerlich gefördert?
Ja, für Erstzulassungen zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 ist Ihr Elektrofahrzeug zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Dieser Steuervorteil gilt nicht für Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden.
Wie beantragt man den Umweltbonus?
Über ein elektronisches Formular auf der Website des BAFA. Gibt das Bundesamt grünes Licht, überweist es den Zuschuss auf Ihr Konto. Wichtig: Der Kauf oder das Leasingverfahren des neuen Fahrzeugs muss bereits abgeschlossen und der Wagen zugelassen sein. Ansonsten kann der Förderantrag noch nicht gestellt werden.
Gibt es Zuschüsse für die private Wallbox?
Mit ihrem Programm „progres.nrw“ fördert das Land NRW den Einbau von Ladeeinrichtungen (z. B. Wallbox). Privatpersonen erhalten bis zu 1.000 Euro. Bedingung für die Förderung ist ein Ökostromvertrag, oder aber der Ladestrom wird vor Ort aus erneuerbaren Quellen erzeugt. Maximal 50 Prozent der Kosten werden erstattet.
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