Wenn ein Umzug ansteht, gibt es jede Menge zu tun, zu regeln und zu organisieren – erst recht, wenn sich das neue Zuhause nicht nur in einem anderen Veedel, sondern in einer anderen Stadt befindet. Dann heißt neben Kisten packen auch, sich von Freunden, dem Lieblingsbäcker oder dem netten Büdchenbesitzer verabschieden. Den Abschied von uns könnt ihr euch jedoch sparen – zumindest, wenn ihr innerhalb unseres Versorgungsgebietes umzieht. Denn dann könnt ihr euren Strom- und Gasvertrag ganz einfach mitnehmen.
Euer Vertrag zieht mit um
Alles, was ihr dafür tun müsst, ist, uns zusammen mit eurer Kundennummer die Daten eurer alten Wohnung, sowie die eurer neuen Wohnung mitzuteilen. Das geht ganz bequem mit unserem OnlineService, über den ihr uns im Idealfall drei bis sechs Wochen vor eurem Umzug informieren solltet. Vergesst dabei nicht, uns die jeweilige Zählernummer und den Zählerstand am Umzugstag mitzuteilen. Genau so einfach und unkompliziert funktioniert das natürlich auch, wenn ihr nicht die Stadt, sondern nur die Wohnung innerhalb Kölns wechselt.
Und da in dem ganzen Umzugstrubel schon mal etwas vergessen werden kann, beantworten wir euch hier die wichtigsten Was-passiert-Fragen rund um den Wohnungswechsel:
Und da in dem ganzen Umzugstrubel schon mal etwas vergessen werden kann, beantworten wir euch hier die wichtigsten Was-passiert-Fragen rund um den Wohnungswechsel:
Was passiert...
- …, wenn ich vergesse, mir am Umzugstag die Zählerstände meiner alten und meiner neuen Wohnung zu notieren? Kein Problem. Über unseren OnlineService könnt ihr uns die Zahlen auch noch nachreichen. Im Übergabeprotokoll der alten und der neuen Wohnung sollten die Zählerstände notiert sein – wendet euch also am besten an euren jeweiligen Vermieter, er kann euch in den meisten Fällen weiterhelfen.
- … mit meinem alten Abschlag? Den könnt ihr ebenfalls über unseren OnlineService eurer neuen Wohnsituation anpassen. Das sollte immer dann passieren, wenn absehbar ist, dass euer Verbrauch sich ändert, wenn ihr also beispielsweise in eine größere Wohnung oder mit eurem Partner zusammenzieht. Aber auch, wenn ihr euch verkleinert oder im neuen Zuhause nicht mehr mit Strom heizt, solltet ihr euren Abschlag anpassen.
- … wenn sich die Mietzeiträume überschneiden? In diesem Fall müsst ihr natürlich nicht doppelt bezahlen, sondern nur das, was ihr auch tatsächlich verbraucht. Wenn sich eure Mietverträge allerdings überschneiden und ihr die alte Wohnung weiterhin heizt, tragt ihr die Heizkosten so lange wie der Mietvertrag auf euch läuft. Also am besten im Sommer umziehen – dann macht auch das Kisten schleppen mehr Spaß als bei herbstlichem Usselwetter.
Wohin auch immer es euch verschlägt, ob nach Hürth oder Hahnwald, ob nach Frechen oder Flittard – wir wünschen euch einen entspannten Umzug und freuen uns darauf, euch euer neues Zuhause mit unserem Strom noch ein wenig wärmer und gemütlicher zu machen.
Weitere Infos unter: rheinenergie.com/umziehen.