Ein Stück Köln in der neuen Heimat: Unser Umzugsservice

Wenn ein Umzug ansteht, gibt es jede Menge zu tun, zu regeln und zu organisieren – erst recht, wenn sich das neue Zuhause nicht nur in einem anderen Veedel, sondern in einer anderen Stadt befindet.
Dann heißt es neben Kisten packen auch, sich von Freunden und Liebgewonnenem zu verabschieden und sich auf Neues einzustellen: Alster statt Kölsch, Weißwurst statt Halver Hahn oder (wenn es ganz schlimm kommt) „Helau“ statt „Alaaf“.
Auf eines müsst ihr aber künftig nicht verzichten – egal, wohin es euch auch verschlägt: auf uns. Denn ab sofort könnt ihr euren Strom- und Gasvertrag ganz einfach mitnehmen, auch wenn ihr bundesweit umzieht. Bisher war das ausschließlich den Zuhause-Wechslern in unserem Versorgungsgebiet vorbehalten.
Euer Vertrag zieht mit um

Alles, was ihr dafür tun müsst: Teilt uns zusammen mit eurer Kundennummer die Daten eurer alten Wohnung sowie die eurer neuen Wohnung mit. Das geht ganz bequem mit unserem OnlineService, über den ihr uns im Idealfall drei bis sechs Wochen vor eurem Umzug informieren solltet.
Vergesst dabei nicht, uns die jeweilige Zählernummer und den Zählerstand zum Auszugsstichtag und zur Rechnungsabgrenzung möglichst zeitnah mitzuteilen. Euer Vertrag läuft dann im neuen Zuhause nahtlos weiter und selbstverständlich bleibt unsere Preisgarantie für euch erhalten. Genau so einfach und unkompliziert funktioniert das natürlich auch, wenn ihr nicht die Stadt, sondern nur die Wohnung innerhalb Kölns oder der Region wechselt.
Und da in dem ganzen Umzugstrubel schon mal etwas vergessen werden kann, beantworten wir euch hier die wichtigsten Was-passiert-Fragen rund um den Wohnungswechsel:
Was passiert...
- …, wenn ich vergesse, mir am Umzugstag die Zählerstände meiner alten und meiner neuen Wohnung zu notieren? Kein Problem. Über unseren OnlineService könnt ihr uns die Zahlen auch noch nachreichen. Im Übergabeprotokoll der alten und der neuen Wohnung sollten die Zählerstände notiert sein – wendet euch also am besten an euren jeweiligen Vermieter. Er kann euch in den meisten Fällen weiterhelfen. Die Ummeldung eurer Verträge mit uns funktioniert zur Not auch ohne Zählerstände. Dann arbeiten wir mit geschätzten Zählerständen. Hier kann es jedoch zu einer Korrekturrechnung kommen, wenn der neue Mieter/Eigentümer einen abweichenden Einzugszählerstand meldet.
- … mit meinem alten Abschlag? Den könnt ihr im Rahmen der Ummeldung oder ebenfalls über unseren OnlineService eurer neuen Wohnsituation anpassen. Das sollte immer dann passieren, wenn absehbar ist, dass sich euer Verbrauch ändert. Wenn ihr also beispielsweise in eine größere Wohnung oder mit eurer/m PartnerIn zusammenzieht. Aber auch, wenn ihr euch verkleinert oder im neuen Zuhause nicht mehr mit Strom heizt, solltet ihr euren Abschlag anpassen.
- … wenn sich die Mietzeiträume überschneiden? In diesem Fall müsst ihr natürlich nicht doppelt bezahlen, sondern nur das, was ihr auch tatsächlich verbraucht. Wenn sich eure Mietverträge allerdings überschneiden und ihr die alte Wohnung weiterhin heizt, tragt ihr die Heizkosten so lange wie der Mietvertrag auf euch läuft. Also am besten im Sommer umziehen – dann macht auch das Kistenschleppen mehr Spaß als bei herbstlichem Usselwetter.
Wohin auch immer ihr umzieht – ob nach Neuehrenfeld oder Neubrandenburg – wir wünschen euch einen entspannten Umzug und freuen uns darauf, euch euer neues Zuhause mit unserem Strom noch ein wenig wärmer und gemütlicher zu machen.
Weitere Infos unter: rheinenergie.com/umziehen.