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Von A wie Abschlag bis Z wie Zählerstand - hier gibt es hilfreiche Informationen zu vielen Servicethemen.

Strom- und Gasvertrag - Worauf ich beim Umzug achten muss

Juliane
Juliane
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Wenn ein Umzug ansteht, vergisst man vor lauter Stress schnell, den Energieversorger darüber zu informieren. Wir haben für euch zusammengetragen, worauf ihr bei einem Wohnungswechsel achten müsst.

Der Mietvertrag für die neue Wohnung ist unterschrieben, in der alten stapeln sich schon die ersten Umzugskartons. Bei all dem Trubel vergisst man schnell, sich um seinen Strom- oder Gasvertrag zu kümmern. Denn auch der Energieversorger sollte rechtzeitig über den Umzug informiert werden. Aber keine Angst: Der Aufwand hält sich in Grenzen.

Szenario 1: Andere Wohnung, gleiche Stadt

Wenn ihr innerhalb unseres Versorgungsgebietes umzieht, könnt ihr uns bequem über den Onlineservice davon in Kenntnis setzten. Alternativ genügt ein kurzer Anruf bei unserem Kundenservice (0221 34645-300) eine E-Mail (service@rheinenergie.com). Teilt uns zusammen mit eurer Kundennummer einfach eure alte und zukünftige Adresse mit. Vergesst dabei nicht, uns die jeweilige Zählernummer und den Zählerstand mitzuteilen. Der Vertrag läuft dann in eurer neuen Wohnung nahtlos weiter. Im Idealfall informiert ihr uns drei bis sechs Wochen vorher über den Umzug.

Szenario 2: Andere Wohnung, andere Stadt

Wollt ihr das schöne Köln verlassen, werdet ihr euch in den meisten Fällen einen neuen Energieversorger suchen. Wenn ihr den Kontakt zu Köln allerdings halten wollt, könnt ihr deutschlandweit den günstigen Strom der RheinEnergie beziehen. Doch Vorsicht: Vergesst nicht, euren alten Vertrag rechtzetig zu kündigen. Beachtet dabei auch die jeweilige Kündigungsfrist. Bei der RheinEnergie liegt sie zwischen zwei und vier Wochen.

Immer locker bleiben

Solltet ihr vor lauter Umzugsstress die An- oder Ummeldung vergessen haben, besteht keine Gefahr, dass ihr in eurer neuen Wohnung ohne Strom oder Gas dasteht. Der jeweilige Grundversorger ist nämlich verpflichtet, euch zu beliefern, auch wenn ihr keinen Vertrag mit ihm habt. Ihr bezieht dann die sogenannte Grundversorgung, die natürlich auch zu zahlen ist. Einen festen Vertrag könnt ihr so auch noch im Nachhinein abschließen. Mehr über die Tarife der RheinEnergie erfahrt ihr an dieser Stelle.

Hilfreiches rund um Wohnungssuche, Umzug und Co. findet ihr in unserem HilfeCenter.

Auf einen Blick:

1.  Zählernummer und Zählerstand ablesen
2. Zählerdaten und neue Adresse mitteilen
3. Bei Anbieterwechsel: Kündigungsfrist beachten

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