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Steuern, Umlagen & Co. – so setzt sich der Strompreis zusammen

Claudia
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Wusstet ihr etwa, dass der Einkaufspreis für die von euch benötigte Menge an Strom gerade einmal 25 Prozent des Gesamtpreises ausmacht? Dies ist auch der Anteil, der von den Stromlieferanten – also zum Beispiel uns – beeinflussbar ist und im Wettbewerb steht. Diese Kosten, die wir zuvor an der Strombörse gezahlt haben, geben wir an euch weiter. Zudem erheben wir, wie die meisten anderen Energieversorger auch, ein Dienstleistungsentgelt von für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms, sowie die Rechnungsstellung und die Marge. Der Strompreis fließt also nicht, wie oftmals angenommen, komplett an die Energieversorger, sondern besteht vielmehr zu über 50 Prozent aus staatlich veranlassten Steuern und Umlagen. Das Gute: Mit all diesen Abgaben, die wir für unseren Strom zahlen müssen, investiert jeder von uns in die Energiewende und damit in unsere Zukunft.

Wie genau setzt sich der Strompreis zusammen?

Jeder Stromkunde, ganz gleich, von welchem Anbieter er seinen Strom bezieht, zahlt verpflichtend ein Nutzungsentgelt, das vom örtlichen Netzbetreiber erhoben wird. Diese Gebühr zahlt ihr für die Durchleitung und den Transport der Energie durch die Netze bis in eure vier Wände. Bezogen auf die Gesamtstromkosten liegt das Nutzungsentgelt bei 20 bis 25 Prozent. Es unterliegt der staatlichen Regulierung und wird durch die Bundenetzagentur genehmigt. In eurer Stromrechnung wird es für den besseren Überblick über die Zusammensetzung des Rechnungsbetrages separat ausgewiesen.

Den größten Teil des Preises, den Kunden für ihren Strom zahlen, machen diverse Steuern und Umlagen aus – nämlich über 50 Prozent. Diese sind vom Gesetzgeber festgelegt und setzen sich aus den folgenden Einzelabgaben zusammen:

  • Konzessionsabgabe (KA) = 5,5 %
  • Stromsteuer = 6,7 %
  • Umsatzsteuer = 16 %
  • Abgabe nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) = 21 %
  • Abgabe nach dem Kraftwärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) = 0,9 %
  • Offshore-Haftungsumlage = 1,4 %
  • Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV = 1 %
  • Umlage für abschaltbare Lasten = 0,02 %

Mehr als die Hälfte des Strompreises, den wir alle zahlen, fällt also an den Staat. Aber was genau macht dieser mit unserem Geld? Er fördert damit zum Beispiel den Ausbau erneuerbarer Energien und somit langfristig die Energiewende, von der wir alle profitieren.

So fließt beispielsweise die EEG-Umlage den Betreibern von Anlagen zu, die nachhaltige Energie produzieren. Die Umlage garantiert allen, die saubere Energie produzieren, eine festgelegte Vergütung. Dies soll dazu beitragen, Kohle- und Atomstrom langfristig durch grüne Alternativen zu ersetzen, indem Energieerzeuger in neue, klimafreundliche Anlagen investieren.

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Ein ähnliches Ziel verfolgt auch die KWK-Umlage, die zwar deutlich geringer, aber nicht weniger wichtig als die EEG-Umlage ist. Mit ihr unterstützt jeder Stromkunde die nachhaltige Erzeugungsform Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Diese nutzt die bei der Stromproduktion entstehende Wärme als Nah- oder Fernwärme, also als Heizwärme für unser Zuhause. Das spart bis zu 40 Prozent Primärenergie und senkt die CO2-Emissionen um bis zu 60 Prozent im Vergleich zu herkömmlicher Stromproduktion.

Stromsteuer = Ökosteuer

Die knapp 7 % Stromsteuer, die wir mit unserer jährlichen Stromrechnung zahlen, fließen als Bundessteuer direkt in die Rentenkasse. Klingt nicht nach sehr viel Nutzen für unser Klima? Doch! Denn diese Steuer ist auch als „Ökosteuer“ bekannt und das aus gutem Grund. Sie wurde eingeführt, um Klima und Umwelt zu schonen. Der Gedanke dahinter: Wenn der Strom teurer wird – und mit ihm die prozentuale Steuer darauf – gehen wir (hoffentlich) verantwortungsvoller damit um und verschwenden ihn nicht mehr.

Apropos „Energie verschwenden“: Auf unserer Internetseite erfahrt ihr, wie ihr ganz einfach Energie sparen könnt – damit die nächste Stromrechnung keine böse Überraschung wird und ihr euch nie mehr fragen müsst „warum dieser Strompreis eigentlich immer so hoch ist“.

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