09.09.2022 Janine

So sparen wir ab sofort Energie

In Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage hat die Bundesregierung zum 1. September eine neue Verordnung erlassen, die zur Sicherung der Energieversorgung von öffentlichen Gebäuden dient und zunächst für sechs Monate gilt. Alle Unternehmen und Privathaushalte sollen so viel Energie wie möglich einsparen, damit es im Winter nicht zu Ausfällen kommt. 

 

Da sämtliche Gebäude der RheinEnergie als öffentlich gelten, sind wir nach der die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ dazu verpflichtet, uns an die folgenden Vorgaben zu halten:

1. Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen

Die Verordnung sieht vor, dass Gemeinschaftsflächen, auf denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, nicht beheizt werden dürfen. Beispiele sind Flure, Treppenhäuser, Technik- und Lagerräume etc.. Unsere Meeting-Points und WC-Räume sind von der Verordnung ausgenommen.

2. Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen

In Arbeitsräumen öffentlicher Gebäude darf die Lufttemperatur höchstens auf die folgenden Höchstwerte geheizt werden:

  • für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad
  • für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad
  • für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad
  • für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad 
  • für körperlich schwere Tätigkeit 12 Grad

3. Abschaltung von Trinkwassererwärmungsanlagen

In den Toilettenräumen soll es (soweit überhaupt noch vorhanden) kein warmes Wasser mehr geben. In Dusch- und Waschräumen bleibt die Warmwasserversorgung bestehen, ebenso bei unserem betriebsärztlichen Dienst und der Kita. 

4. Abschaltung von beleuchteten Werbeanlagen und nicht notwendiger Wegebeleuchtung

Öffentliche Gebäude müssen zwischen 22 Uhr und 16 Uhr die Außenbeleuchtung abschalten. Das gilt auch für unsere Leuchtreklamen und Werbetafeln, z.B. unser Logo an der Haupteinfahrt, die Schriftzüge am Hauptgebäude und am Kundenzentrum sowie die Stelen in der Zufahrt zum Kundenparkplatz und an der Haupteinfahrt.

 

Die RheinEnergie wird die beleuchteten Werbeanlagen nun aber komplett ausgeschaltet lassen. Für die Sicherheit notwendige Beleuchtungen bleiben in Betrieb, darunter Stufenbeleuchtungen, notwendige Wegebeleuchtungen (Nachtschicht, Entstördienst, etc.) sowie im Atrium.

Hintergründe zur Gasversorgungslage

Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine steht die Energieversorgung vor enormen Herausforderungen. Die weltweit steigende Nachfrage für Erdgas infolge der wiedererstarkenden Wirtschaft nach der Coronakrise sorgte bereits für stark steigende Preise. Durch den Krieg in der Ukraine hat sich die Situation nochmals verschärft. Die Entwicklungen bereiten uns als Energieversorger große Sorgen, zumal ungewiss ist, wie viel Erdgas künftig noch aus Russland kommt. Zusätzlich hat die Bundesregierung Ende Juli zwei neue Umlagen beschlossen, um die den Großhandelsunternehmen entstehenden Mehrkosten der Gasbeschaffung auf alle Endkunden zu verteilen. Diese Mehrkosten entstehen, weil die Vorlieferanten ausfallende russische Vertragslieferungen teuer am Weltmarkt nachbeschaffen müssen.

Weitere geplante Schritte

Darüber hinaus hat unser Vorstand in Abstimmung mit der Stadt Köln ein Energieeinsparprogramm ins Leben gerufen, das kurzfristig umgesetzt werden soll bzw. zum Teil bereits umgesetzt worden ist. Es beinhaltet folgende Pläne: 

  • Wir schränken den Betrieb der Raumluft-Anlagen auf die Kernbetriebszeiten ein
  • Das Bistro schließt den Haupteingang zum Atrium, um Heizkosten zu sparen
  • Die Zierbrunnen (Wassersäulen/-sprudler, z.B. auf dem Vorplatz) stellen wir ab
  • Die Beleuchtung der Tiefgaragen wird reduziert
  • Wir klimatisieren weniger, d.h. die Raumtemperaturen können bis zu 26°C (bei 32°C Außentemperatur) und bis zu 28°C (bei 36°C Außentemperatur) ansteigen.
  • Wir halbieren die Nachlaufzeit der Bewegungsmelder für die Raumbeleuchtung. Das Licht geht schneller aus.
  • In bedienerlosen Lagerhallen heizen wir minimal, lediglich zur Frostvermeidung
  • Der Betrieb der Seetechnik (z.B. Fontänen) beschränkt sich aufs Notwendigste, um das Umkippen des Sees wegen Sauerstoffmangels zu verhindern
  • Trinkwasser aus den Zapfhähnen in den Treffpunkten und in Gastronomiebereichen wird nicht mehr gekühlt
  • Kühlhäuser der Kantine legen wir zusammen oder schalten sie teilweise ab

 

Tipps zum Energiesparen im Privaten findet ihr unter anderem in unserer Kampagne 





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