Wir haben für euch einige Tipps zusammengestellt, wie ihr euch vor Zahlungsrückständen – und damit auch vor Stromsperren – schützen könnt.
Sieben Tipps, wie Ihr Eure Stromkosten im Blick behaltet:
1. Der einfachste und zugleich wichtigste Tipp: Zahlt eure Rechnungen und Abschläge regelmäßig, vollständig und vor allem pünktlich, damit gar nicht erst Rückstände auflaufen.
2. Behaltet euren Verbrauch im Blick. Abschläge und Rechnungen richten sich nach eurem individuellen Verbrauchsverhalten. Wenn ihr wisst, wie viel ihr verbraucht, erlebt ihr bei der Jahresrechnung keine böse Überraschung.
3. Lest regelmäßig eure Zählerstände ab und notiert sie – am besten einmal im Quartal. Tipps, wie ihr euren Stromverbrauch senken könnt, bekommt ihr bei unserer Energieberatung. Dort könnt ihr euch auch kostenlos ein Strommessgerät leihen, um euren Verbrauch zu messen.
4. Wenn eure Abschlagszahlungen nicht zu eurem Stromverbrauch passen und entweder zu hoch oder zu niedrig sind, könnt ihr diese bei Bedarf anpassen lassen. Ebenso den Termin, wann diese abgebucht werden. Dies ist vor allem dann hilfreich, wenn euer Gehalt oder andere Einkünfte immer erst zu einem bestimmten Zeitpunkt auf eurem Konto sind.
5. Teilt uns unbedingt eure Zählerstände mit, beziehungsweise ermöglicht die Ablesung, da sonst euer Verbrauch geschätzt werden muss.
6. Mit unserem Tarifberater könnt ihr herausfinden, ob nicht ein anderer Tarif vielleicht besser zu euren Bedürfnissen - und eurem Geldbeutel – passt. Alternativ könnt ihr euch natürlich auch gerne von unserem Kundenservice beraten lassen.
7. Zahlungen für Strom und Heizung sollten – zusammen mit der Miete – immer Vorrang vor allen anderen Rechnungen haben.
Und wenn ihr mit euren Zahlungen in Verzug geratet?
Am wichtigsten in diesem Fall ist es, dass ihr das Gespräch mit unserem Kundenservice sucht und gemeinsam eine Lösung findet. Dies könnte beispielsweise eine Vereinbarung zur Stundung oder Ratenzahlung sein. Je früher ihr auf unseren Kundenservice zukommt, desto besser – und am allerbesten natürlich noch vor der ersten Mahnung.
Wann darf der Strom gesperrt werden?
Laut § 19 des Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) dürfen Energieversorger Kunden den Strom sperren, wenn ein Betrag von mindestens 100 Euro offen ist. Dabei sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Sperre vier Wochen vorher anzudrohen. Außerdem wird die tatsächliche Sperrung auch noch einmal drei Werktage vorher angekündigt.
Allerdings leben wir als Energieversorger natürlich davon, Strom zu verkaufen – nicht ihn zu sperren. Deshalb ist es unser Ziel, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen.
So entwickeln wir auch seit einigen Jahren gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW, der Stadt Köln und dem Caritasverband Konzepte und Ideen, um Haushalte mit niedrigem Einkommen beim Energiesparen zu unterstützen.
So könnt Ihr mit uns Kontakt aufnehmen:
Per E-Mail: service@rheinenergie.com
Per Telefon: 0221 34645-300 (Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr)
Falls ihr lieber persönlich mit uns sprechen möchtet: Unser Kundenzentrum befindet sich am Parkgürtel 24, 50823 Köln.
Weitere Infos findet ihr hier.