So sparen wir immer noch Energie

Annette
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Hauptverwaltung der RheinEnergie am Parkgürtel in Köln.

In Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage hatte die Bundesregierung zum 1. September 2022 eine neue Verordnung erlassen, die zur Sicherung der Energieversorgung von öffentlichen Gebäuden diente und zunächst für sechs Monate galt. Wir haben alle daraufhin getroffenen Energiesparmaßnahmen bis heute freiwillig beibehalten.

Einzige Ausnahme: Das Trinkwasser aus den Zapfhähnen in den Treffpunkten und in Gastronomiebereichen wird im Sommer nun wieder gekühlt.

Im Übrigen halten wir uns weiterhin an die damals gemachten Vorgaben:

1. Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen

Die Verordnung sah vor, dass Gemeinschaftsflächen, auf denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, nicht beheizt werden durften. Beispiele sind Flure, Treppenhäuser, Technik- und Lagerräume etc.. Unsere Meeting-Points und WC-Räume waren und sind ausgenommen.

2. Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen

In Arbeitsräumen öffentlicher Gebäude durfte die Lufttemperatur höchstens auf die folgenden Höchstwerte geheizt werden:

  • für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad
  • für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad
  • für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad
  • für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad
  • für körperlich schwere Tätigkeit 12 Grad

3. Abschaltung von Trinkwassererwärmungsanlagen

In den Toilettenräumen sollte es (soweit überhaupt noch vorhanden) kein warmes Wasser mehr geben. In Dusch- und Waschräumen blieb die Warmwasserversorgung bestehen, ebenso bei unserem betriebsärztlichen Dienst und der Kita. So ist es auch aktuell.

4. Abschaltung von beleuchteten Werbeanlagen und nicht notwendiger Wegebeleuchtung

Öffentliche Gebäude mussten zwischen 22 Uhr und 16 Uhr die Außenbeleuchtung abschalten. Das galt auch für unsere Leuchtreklamen und Werbetafeln, z.B. unser Logo an der Haupteinfahrt, die Schriftzüge am Hauptgebäude und am Kundenzentrum sowie die Stelen in der Zufahrt zum Kundenparkplatz und an der Haupteinfahrt.

Die RheinEnergie wird die beleuchteten Werbeanlagen nun aber komplett ausgeschaltet lassen. Für die Sicherheit notwendige Beleuchtungen bleiben in Betrieb, darunter Stufenbeleuchtungen, notwendige Wegebeleuchtungen (Nachtschicht, Entstördienst, etc.) sowie im Atrium.

Noch mehr Schritte zu weniger Energieverbrauch

Darüber hinaus hatten wir Ende 2022 in Abstimmung mit der Stadt Köln ein Energieeinsparprogramm ins Leben gerufen, das kurzfristig umgesetzt wurde und ebenfalls weiterhin Bestand hat. Es beinhaltet folgende Punkte:

  • Wir schränken den Betrieb der Raumluft-Anlagen auf die Kernbetriebszeiten ein

  • Das Bistro schließt im Winter den Haupteingang zum Atrium, um Heizkosten zu sparen

  • Die Zierbrunnen (Wassersäulen/-sprudler, z.B. auf dem Vorplatz) stellen wir im Winter ab

  • Die Beleuchtung der Tiefgaragen wird reduziert

  • Wir klimatisieren weniger, d.h. die Raumtemperaturen können bis zu 26°C (bei 32°C Außentemperatur) und bis zu 28°C (bei 36°C Außentemperatur) ansteigen.
  • Wir halbieren die Nachlaufzeit der Bewegungsmelder für die Raumbeleuchtung. Das Licht geht schneller aus.

  • In bedienerlosen Lagerhallen heizen wir minimal, lediglich zur Frostvermeidung

  • Der Betrieb der Seetechnik (z.B. Fontänen) beschränkt sich aufs Notwendigste, um das Umkippen des Sees wegen Sauerstoffmangels zu verhindern

  • Kühlhäuser der Kantine legen wir zusammen oder schalten sie teilweise ab

Tipps zum Energiesparen im Privaten findet ihr unter anderem in unserer Kampagne.

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