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Plötzlich Grundversorgung – wenn der Energieversorger nicht mehr liefert

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Böse Überraschung zum Jahreswechsel: Aufgrund der gestiegenen Energiepreise haben zahlreiche Anbieter teils ohne Vorwarnung ihre Lieferungen eingestellt. Damit Strom und Gas bei den Kundinnen und Kunden weiter fließen, springen wir als Grundversorger ein.

Da staunten Zigtausende Menschen im Rheinland in den vergangenen Wochen nicht schlecht: Sie erfuhren vom Netzbetreiber oder manchmal nur aus den Medien, dass ihr bisheriger Versorger nicht mehr liefert. Von jetzt auf gleich. Ohne Vorwarnung. Sie erhielten ihre Energie fortan vom lokalen Grundversorger RheinEnergie, also von uns. Das allerdings zu einem deutlich anderen Preis. Auf der Suche nach einem neuen Tarif oder Anbieter mussten sie schnell feststellen: Viele Energieversorger – auch wir – boten zwischenzeitlich gar nichts mehr an bzw. nahmen keine neuen Kundinnen und Kunden auf. Was ist da los?

Preissprünge bis zu 500 Prozent


Viele der zahlreichen Vertriebsunternehmen im Energiemarkt beschaffen sich die für ihre Kundinnen und Kunden benötigte Energie sehr kurzfristig an den Energiebörsen und nehmen nur so viele Kunden an, wie sie mit dieser Menge beliefern können. Dort waren die Preise in den vergangenen Wochen, unter anderem durch die hohe Nachfrage aus Fernost, stark gestiegen – teilweise um bis zu 500 Prozent. Einige Anbieter konnten ihre Kunden daraufhin nicht mehr zu den vertraglich zugesicherten Preisen beliefern. Sie haben sich schlicht verkalkuliert und mussten den Betrieb einstellen.

In diesen Fällen springt der im jeweiligen Netzgebiet zuständige Grundversorger ein. In Köln und der rheinischen Region ist das die RheinEnergie. Wir sind verpflichtet, jede und jeden jederzeit mit Energie zu versorgen. In der sogenannten Grundversorgung sind die Preise für Verbraucher in der Regel höher als in Wahltarifen mit längerer Laufzeit. Das ist nicht verwunderlich, denn die Grundversorger beschaffen in aller Regel mit langem Vorlauf auch etwas größere Mengen, um für den Fall der Pleite anderer Lieferanten gewappnet zu sein.

„So investieren Stadtwerke und Grundversorger vor allem in Versorgungs- und Liefersicherheit“, erklärt Christoph Preuß von der RheinEnergie das Phänomen. „Wir zählen dadurch zwar nie zu den günstigsten Anbietern, sind durch unsere vorausschauende Beschaffung aber in der Lage, Preissprünge an den Märkten abzufedern.“

Das zeigt sich gerade jetzt: Für die Bestandskunden der RheinEnergie beim Strom bleiben die Preise stabil. Denn für diese Kundengruppe wurde die Energie teils schon 18 Monate im Voraus beschafft.

Fünfstelliger Zuwachs in der Ersatzversorgung


Für die neuen, ungeplanten Kunden in der Grundversorgung wird es jetzt momentan teurer. Denn dass eine fünfstellige Anzahl von Haushalten und Betrieben plötzlich mitversorgt werden muss – das lässt sich nicht vorausplanen. Für sie muss zu den aktuell hohen Preisen Energie an den Börsen zugekauft werden.

Deswegen hat die RheinEnergie die Versorgung dieser neuen Kundinnen und Kunden vorerst von der Lieferung an die Bestandskunden abgekoppelt, sonst wären auch für diese die Preise deutlich gestiegen. „Das Preisniveau wird hoffentlich kurzfristig wieder sinken, dann folgen wir dem natürlich auch wieder nach unten“, so Preuß weiter. „Es geht uns nicht um Zusatzverdienst; wir müssen die immensen Beschaffungskosten weitergeben.“

Erstes Zeichen der Entspannung: Seit Mittwoch, 5. Januar 2022, 11:00 Uhr, findet sich wieder ein günstiger Wahltarif mit längerer Laufzeit auf unserer Internetseite. Und auf eines kann man sich bei diesem verlassen: die Lieferung ist und bleibt sicher!

Sie warten auf Ihr Schreiben zur Preisbremse?

Aktuell arbeiten wir intensiv an der Umsetzung der Preisbremse und am Versand aller Schreiben, in denen wir unseren Kunden ihre individuelle Entlastung und den neuen Abschlag mitteilen. Der Versand hat Mitte März begonnen, die Zustellung der weiteren Schreiben erfolgt bis in den April hinein. Deswegen ist es gut möglich, dass Sie Ihr Schreiben noch nicht erhalten haben.

Seien Sie versichert: Durch die Verzögerung, die durch die komplexen gesetzlichen Anforderungen entstanden ist, haben Sie keine Nachteile. Sie erhalten die volle staatliche Entlastung.

Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Bis Ihnen das Schreiben vorliegt, ziehen wir keine Abschläge ein.

Finden Sie hier weiterführende Informationen zur Preisbremse

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