Kochen, Heizen, das E-Auto laden – all dies braucht viel Energie. Und so stellen die Energiekosten für viele Haushalte einen bedeutenden Anteil der monatlichen Ausgaben dar. Doch wusstet ihr, dass ihr einen Teil dieser Kosten von der Steuer absetzen könnt? In diesem Artikel erfahrt ihr, welche eurer Energieausgaben ihr steuermindernd geltend machen könnt.
Energie ist in den vergangenen Jahren teurer geworden. Daran hat vieles Anteil. Zum Beispiel die Energiewende, der Krieg in der Ukraine und die Inflation. Da ist jede Möglichkeit Energiekosten zu sparen willkommen. Wir zeigen euch, wie ihr im Rahmen eurer Steuererklärung Kosten für Strom, Wärme und Wasser geltend machen könnt.
Übrigens: Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung für das Jahr 2023 abzugeben, hat noch bis zum 2. September 2024 Zeit. Lasst ihr euch steuerlich beraten, verlängert sich die Frist auf den 2. Juni 2025.
1. Beruflich bedingte Energiekosten
Wer von zu Hause aus arbeitet, kann einen Teil der Energiekosten steuerlich geltend machen. Hierzu zählen etwa die Kosten für Strom und Heizung, aber auch für Wasser. Wichtig ist, dass die berufliche Nutzung des Wohnraums nachweisbar ist, beispielsweise durch ein häusliches Arbeitszimmer. Ab wann ein heimisches Büro als Arbeitszimmer gilt, hat das Finanzamt festgelegt. Hier gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Bevor ihr hier also etwas geltend macht, solltet ihr euch genau informieren (zum Beispiel hier bei der Finanzverwaltung NRW).
Wenn man kein Arbeitszimmer hat, aber von zu Hause aus arbeitet, kommt die Homeoffice-Pauschale in Frage. Für 2024 gibt es einen Tagessatz von sechs Euro. Die Begrenzung von 600 Euro für das gesamte Jahr ist aufgehoben.
2. Energetische Sanierungsmaßnahmen
Seid ihr Eigentümerin und Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien und wollt diese energetisch sanieren, dann könnt ihr steuerliche Vorteile nutzen. Bei einer Immobilie, die mindestens zehn Jahre alt ist und in der du selbst wohnst, kannst du 20 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung absetzen. Alternativ bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Privatpersonen Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren an.
Kurz und knapp: Pro Immobilie gibt es 20 Prozent der Kosten des Finanzamts zurück, maximal aber 40.000 Euro. Du musst dich aber entscheiden: Steuervorteil oder das Förderprogramm der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Beides zusammen geht nicht.
Fördermittel im Überblick
Ihr möchtet eure Immobilie energetisch sanieren oder euer Zuhause mit einer klimafreundlichen Heizung oder einer Photovoltaik-Anlage ausstatten? Bund, Länder und Kommunen bieten hier verschiedene Förderungen an. Auf unserer Internetseite erklären wir euch, wie das funktioniert.
3. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen bezeichnen Arbeiten, die im oder am Haus geleistet werden. Gemäß § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) kannst du Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Dies schließt auch Energiekosten mit ein, wenn sie im Rahmen von Handwerkerleistungen anfallen. Dazu zählen beispielsweise Wartungsarbeiten an Heizungsanlagen oder die Installation energieeffizienter Geräte. Was zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehört und was nicht, seht ihr hier.
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4. Energieberatungskosten
Die Kosten für eine professionelle Energieberatung könnt ihr steuerlich absetzen. Diese Beratungen helfen euch dabei, zuhause oder im Unternehmen Energie effizienter zu nutzen. Langfristig könnt ihr so die Energiekosten senken. Voraussetzung ist, dass die Fachleute vom BAFA als Energieberaterin/Energieberater oder als Energieeffizienz-Expertin/-Experte der KfW zugelassen ist.
5. E-Auto als Dienstwagen
Hast du die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu nutzen, fährst du aus steuerlicher Sicht mit einem Elektroauto besser. Firmenwagen profitieren grundsätzlich von steuerlichen Vorteilen. Während du Verbrenner mit einem Prozent vom Bruttolistenpreis als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben musst, sind es bei E-Autos nur 0,25 Prozent – solange es neu nicht mehr als 60.000 Euro kostet. Und wenn du den E-Dienstwagen zu Hause auflädst, kannst du dir die Stromkosten hierfür vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen. Monatlich ist ein Zuschuss von 30 Euro für reine Elektrofahrzeuge und 15 Euro für Hybrid-Fahrzeuge möglich. Bietet die Firma keine Lademöglichkeit und kannst du nur zuhause laden, sind es sogar 70 Euro für Elektro- und 35 Euro für Hybrid-Autos. Es ist aber auch möglich, sich die kompletten Ladekosten erstatten zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass du dem Arbeitgeber die exakten Kosten nachweisen kannst. Das lohnt sich besonders, wenn du eine eigene Photovoltaikanlage betreibst. Denn selbst erzeugter Solarstrom kostet in der Regel nur drei bis elf Cent pro Kilowattstunde, wohingegen der Mittelwert für gelieferten Strom derzeit bei etwa 25 Cent liegt. Dem Arbeitgeber darf aber der höherer Preis in Rechnung gestellt werden.
Wie ihr seht, lohnt es sich, genauer über die verschiedenen Möglichkeiten der Steuerersparnis im Bereich der Energiekosten informiert zu sein und diese bei der jährlichen Steuererklärung zu berücksichtigen. Über das steuerliche Absetzen von Energiekosten könnt ihr Ausgaben reduzieren und gleichzeitig zum Klimaschutz beitragen.
Individuelle und professionelle Energieberatung für euch
Über unser ProfiPartner-Netzwerk bieten wir auch individuelle Energieberatungen an. Fenster erneuern, Heizung austauschen, erneuerbare Energien nutzen – lasst euch zu verschiedenen Energiethemen von den Profis beraten.