Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung liegt im größten Bundesland NRW bei zurzeit rund zehn Prozent. Unwesentlich höher ist er in ganz Deutschland. Da sind es rund fünfzehn Prozent. In den Heizungskellern wird also überwiegend noch auf fossile Energieträger gesetzt. Damit sich das ändert, wurde am 1. Januar 2024 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Und natürlich fragen sich seither viele, wie es beispielsweise um die Zukunft ihrer Gasheizung bestellt ist.
Um bei dieser Problematik Klarheit zu schaffen ist es sinnvoll, einen kurzen Überblick über die Folgen des im Volksmund „Heizungsgesetz“ genannten Regelwerks zu geben. Demnach gilt derzeit Folgendes:
Szenarien für Bestandsbauten
Szenario 1
Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren:
Kein Heizungstausch vorgeschrieben
Szenario 2
Heizung ist kaputt – keine Reparatur möglich:
Es gelten Übergangsfristen von fünf bis zu dreizehn Jahren. Wer heute oder in Zukunft ein Heizsystem mit 65 Prozent erneuerbaren Energien installiert, erhält staatliche Zuschüsse. Bis zu 70 Prozent der Kosten werden gefördert. Mehr Infos zum GEG unter: www.energiewechsel.de
Szenarien für Neubauten
Szenario 1
Bauantrag zum 1. Januar 2024 im Neubaugebiet:
Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien
Szenario 2
Außerhalb eines Neubaugebiets:
Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien frühestens ab 2026
Generell
Rein fossil betriebene Gasheizungen dürfen ab 2045 nicht mehr genutzt werden.
Verschiedene Möglichkeiten für erneuerbaren Anteil
Um die Vorgabe zu erreichen, Gasheizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, gibt es verschiedene Optionen:
- elektrisch betriebene Wärmepumpen
- Stromdirektheizungen
- Hybridheizungen als Kombination aus Gas- oder Ölkessel mit einer Erneuerbaren-Energien-Heizung wie einer Wärmepumpe
- Heizanlagen auf der Basis von Solarthermie
- Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind (sogenannte „H2-Ready-Gasheizungen“)
- Gasheizungen, die mit mindestens 65 Prozent Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff laufen
- Heizungen mit fester Biomasse (wie zum Beispiel Pelletkessel) in Verbindung mit Pufferspeichern und Solarthermie oder Photovoltaikanlagen
- Oder aber: der Anschluss an ein Wärmenetz
65-Prozent-Regel, wenn Kommunale Wärmeplanung vorhanden
Wer einen Bestands- oder Altbau besitzt, für den gilt die 65-Prozent-Regel nur dann, wenn die Kommune schon eine Wärmeplanung vorweisen kann. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen diese Planung bis 2026 vorlegen. Ab Juni 2028 müssen Kommunen bundesweit über eine solche Wärmeplanung verfügen.
Solange in Ihrem Bundesland noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, ist der Einbau einer neuen Gasheizung auch nach 2024 also zunächst weiter erlaubt. Diese muss jedoch entweder „H2-ready“ sein oder ab 2029 einen wachsenden Anteil an Biogas nutzen.
Fazit
Ob man den Kauf einer fossilen Gasheizung noch in Betracht ziehen sollte, kann klar mit „nein“ beantwortet werden. Zwar ist der Einbau einer konventionellen Öl- oder Gasheizung erlaubt. Sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, muss die Heizung allerdings die 65-Prozent-Regelung erfüllen.
Außerdem ist die Investition in eine neue Gasheizung, selbst ohne Berücksichtigung regulatorischer und ökologischer Faktoren, häufig nicht sinnvoll. Denn hinsichtlich ihrer Effizienz werden sie inzwischen von modernen Heizsystemen wie Wärmepumpen übertroffen. Außerdem ist absehbar, dass Öl und Gas – unter anderem durch die Erhöhung der CO2-Preise – in den nächsten Jahren teurer werden.
Anschluss ans Wärmenetz checken
Erkundigt euch bei eurer Kommune und dem örtlichen Energieversorger, ob es für das eigene Gebäude einen Anschluss an ein Wärmenetz gibt. Das wäre eine GEG-konforme und in der Anschaffung kostengünstigere Alternative zu einer Wärmepumpe.