Wie können wir Menschen in Not unterstützen? Wie können sozial schwache Haushalte in Köln entlastet werden – auch jetzt, wo die Energiekrise noch nachwirkt? Und wie lassen sich Strom- und Gassperren verhindern? Fragen wie diese werden auch auf politischer Ebene in Köln diskutiert – und wir unterstützen mit Know-how und konkreten Lösungen.
Bereits seit 2021 ist Frank Gatana, Leiter Gewerbekunden Key Account (MCG), regelmäßiger Gast im Kölner Rathaus – genauer gesagt im Spanischen Bau. Im Auftrag der RheinEnergie nimmt er als Berater an den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren der Stadt Köln teil.
Der Ausschuss hat vielfältige Aufgaben: Er plant städtische Sozialeinrichtungen wie Bürgerzentren, gestaltet ein seniorenfreundliches und behindertengerechtes Köln und legt fest, wie Fördermittel für Frauenprojekte, Arbeitslosenzentren oder Altenhilfe verteilt werden. Mit Beginn der Energiekrise kamen noch mehr Anfragen und Aufgaben auf den Ausschuss zu. Kurzerhand haben wir damals entschieden, mit einem Experten vor Ort direkt bei der Bewältigung der Aufgaben zu helfen. Frank Gatana vertritt seither unsere Interessen und steht bei komplexen Fragen und Anforderungen als Schnittstelle zur RheinEnergie zur Verfügung.
Wir helfen und beraten in der Not
So entstand beispielsweise auch unser Härtefallfonds: Damit stellen wir eine Million Euro bereit, um Menschen zu helfen, die wegen unbezahlter Energierechnungen von einer Sperrung ihrer Energieversorgung bedroht sind. Ziel war und ist es immer noch, möglichst vielen Haushalten eine Sperrung zu ersparen. Ebenfalls im Ausschuss geplant wurden darüber hinaus zahlreiche Vorträge zum Thema Energiesparen und aktive Beratungsangebote für betroffene Menschen.
Zwar ist die Energiekrise vorbei, doch auch heute noch haben manche Menschen hohe Nachforderungen zu bewältigen – beispielsweise aus Fernwärmerechnungen. Somit wird das Engagement von Frank Gatana noch einige Sitzungen lang gebraucht.
Unser Härtefallfonds
Um Unterstützung aus dem Härtefallfonds zu erhalten, müsst ihr folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ihr seid Privat- oder Haushaltskunde der RheinEnergie
- ihr bezieht von uns Haushalts-Gas, Wärme oder Strom für euren ersten Wohnsitz
- ihr seid Mieterin oder Mieter einer Wohnung mit eigenem Zähler
- euer Wohnsitz liegt innerhalb unseres Grundversorgungsgebiet
- ihr profitiert nicht bereits von anderen Preisreduzierungen wie zum Beispiel Preisrabatte oder Ausgleichszahlungen auf den Energiebezug
- ihr habt noch keine staatlichen Transferleistungen erhalten oder beantragt