Zahlungsrückstände und Stromsperrung vermeiden

Claudia
Claudia
blog

Wer kennt das nicht: Eine Rückzahlung ans Finanzamt, ungeplante Ausgaben, ein unvorhergesehenes Ereignis - schon ist das Konto überzogen und die Stromrechnung bleibt erstmal liegen. Keine gute Idee, denn im schlimmsten Fall droht dann eine Stromsperre. Doch so weit muss es gar nicht kommen.

Wir haben für euch einige Tipps zusammengestellt, wie ihr euch vor Zahlungsrückständen – und damit auch vor Stromsperren – schützen könnt.

Sieben Tipps, wie Ihr Eure Stromkosten im Blick behaltet:

1. Der einfachste und zugleich wichtigste Tipp: Zahlt eure Rechnungen und Abschläge regelmäßig, vollständig und vor allem pünktlich, damit gar nicht erst Rückstände auflaufen.

2. Behaltet euren Verbrauch im Blick. Abschläge und Rechnungen richten sich nach eurem individuellen Verbrauchsverhalten. Wenn ihr wisst, wie viel ihr verbraucht, erlebt ihr bei der Jahresrechnung keine böse Überraschung.

3. Lest regelmäßig eure Zählerstände ab und notiert sie – am besten einmal im Quartal. Tipps, wie ihr euren Stromverbrauch senken könnt, bekommt ihr bei unserer Energieberatung. Dort könnt ihr euch auch kostenlos ein Strommessgerät leihen, um euren Verbrauch zu messen.

4. Wenn eure Abschlagszahlungen nicht zu eurem Stromverbrauch passen und entweder zu hoch oder zu niedrig sind, könnt ihr diese bei Bedarf anpassen lassen. Ebenso den Termin, wann diese abgebucht werden. Dies ist vor allem dann hilfreich, wenn euer Gehalt oder andere Einkünfte immer erst zu einem bestimmten Zeitpunkt auf eurem Konto sind.

5. Teilt uns unbedingt eure Zählerstände mit, beziehungsweise ermöglicht die Ablesung, da sonst euer Verbrauch geschätzt werden muss.

6. Mit unserem Tarifberater könnt ihr herausfinden, ob nicht ein anderer Tarif vielleicht besser zu euren Bedürfnissen - und eurem Geldbeutel – passt. Alternativ könnt ihr euch natürlich auch gerne von unserem Kundenservice beraten lassen.

7. Zahlungen für Strom und Heizung sollten – zusammen mit der Miete – immer Vorrang vor allen anderen Rechnungen haben.

Und wenn ihr mit euren Zahlungen in Verzug geratet?

Am wichtigsten in diesem Fall ist es, dass ihr das Gespräch mit unserem Kundenservice sucht und gemeinsam eine Lösung findet. Dies könnte beispielsweise eine Vereinbarung zur Stundung oder Ratenzahlung sein. Je früher ihr auf unseren Kundenservice zukommt, desto besser – und am allerbesten natürlich noch vor der ersten Mahnung.

Wann darf der Strom gesperrt werden?

Laut § 19 des Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) dürfen Energieversorger Kunden den Strom sperren, wenn ein Betrag von mindestens 100 Euro offen ist. Dabei sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Sperre vier Wochen vorher anzudrohen. Außerdem wird die tatsächliche Sperrung auch noch einmal drei Werktage vorher angekündigt.

Allerdings leben wir als Energieversorger natürlich davon, Strom zu verkaufen – nicht ihn zu sperren. Deshalb ist es unser Ziel, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen.

So entwickeln wir auch seit einigen Jahren gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW, der Stadt Köln und dem Caritasverband Konzepte und Ideen, um Haushalte mit niedrigem Einkommen beim Energiesparen zu unterstützen.

So könnt Ihr mit uns Kontakt aufnehmen:
Per E-Mail: service@rheinenergie.com
Per Telefon: 0221 34645-300 (Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Samstag 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr)

Falls ihr lieber persönlich mit uns sprechen möchtet: Unser Kundenzentrum befindet sich am Parkgürtel 24, 50823 Köln.

Weitere Infos findet ihr hier.

Kommentare

Keine Kommentare gefunden

Schreib uns deinen Kommentar!

Weitere Beiträge

Heiz-Hammer ade: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für euch bedeutet

Seit Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst, die bekannte 65-Prozent-Pflicht gestrichen und dafür neue Regeln für Brennstoffe eingeführt. Wir erklären, was das für eure Heizung heißt, welche Förderung es noch gibt und warum „freie Wahl“ nicht „egal“ bedeutet. 

weiterlesen
Bild
01Sep

Individuell und fundiert: Unser Vertrieb bietet Energieeffizienz-Beratungen an

Der Beratungsbedarf zu verschiedenen Energiethemen ist hoch – auch bei den Kölner Hausbesitzenden und Gewerbetreibenden. Wir bieten daher Energieeffizienz-Beratungen für die Mitglieder des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins an, und seit Kurzem auch für die Mitglieder der Kreishandwerkerschaft Köln. Im Interview spricht Vertriebsreferentin Iris Hasse mit uns über das Angebot.

weiterlesen
Bild
27Okt

Alles cool: Wie Innenräume im Hochsommer erträglich kühl bleiben.

Der Sommer bringt nicht nur Sonne und gute Laune, sondern auch Temperaturen, die uns in den eigenen vier Wänden schnell ins Schwitzen bringen. Besonders in dicht bebauten Städten oder Dachgeschosswohnungen wird es oft unangenehm heiß. Klimaanlagen sind nicht immer eine Option – sei es aus Kostengründen oder aus Umweltbewusstsein. Doch keine Sorge: Es gibt viele wirksame und nachhaltige Maßnahmen für einen effektiven Hitzeschutz.

weiterlesen
Bild
30Jun

Agorameter – Online-Tool liefert aktuelle Stromdaten

Wie viel Strom aus konventionellen Anlagen ist im Netz? Und wie viel Energie aus Windkraft fließt gerade durch die Leitungen? Wer diese Fragen beantwortet haben will, sollte einen Blick auf das Online-Tool Agorameter werfen. Das verrät stundengenau die Verbräuche und listet diese nach Erzeugungsanlagen auf. Doch das Agorameter kann noch viel mehr.

weiterlesen
Bild
19Sep

Jahresabrechnung – wann kommt sie und wie lese ich sie?

Die Jahresabrechnung kommt nicht bei jedem zum gleichen Zeitpunkt. Wenn sie aber da ist, fällt auf, dass sie mit bis zu 15 Seiten ziemlich lang ist. Was viele nicht wissen: Bei einem Großteil der Informationen handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben. Wir verraten euch, warum die Jahresabrechnung nicht bei jedem zeitgleich eintrifft und wo ihr die wichtigsten Angaben auf eurer Rechnung findet.

weiterlesen
Bild
07Dez