Energy Sharing: So teilt ihr euren Solarstrom mit Nachbarn

Oliver
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Den Strom aus PV-Anlagen kann man per "Energy Sharing" mit den Nachbarn teilen. (Bild: RheinEnergie)

Ab Juni 2026 wird Energy Sharing in Deutschland erstmals gesetzlich geregelt: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, darf überschüssigen Solarstrom über das Stromnetz mit Nachbarn teilen – ohne sich als Stromlieferant registrieren zu müssen. Das klingt verlockend, wirft aber auch Fragen auf: Wie funktioniert das Modell in der Praxis? Was ist technisch und rechtlich nötig? Und lohnt sich Energy Sharing schon heute? In diesem Artikel erfahrt ihr alles, was ihr dazu wissen müsst – und auch, warum der Weg zur flächendeckenden Umsetzung noch dauern wird.

Was ist Energy Sharing?

Energy Sharing beschreibt die gemeinschaftliche Nutzung lokal erzeugter erneuerbarer Energie – in der Regel aus Photovoltaikanlagen. Statt den überschüssigen Strom ausschließlich ins Netz einzuspeisen, wird er bilanziell auf mehrere Haushalte verteilt. Dadurch entsteht eine flexible Lösung, die es auch Menschen ohne eigenes Dach ermöglicht, von regional erzeugtem Solarstrom zu profitieren.

Während beim klassischen Eigenverbrauch nur die Besitzerin oder der Besitzer der PV-Anlage profitiert, öffnet Energy Sharing die Tür für gemeinschaftliche Modelle. Ihr könnt euch das so vorstellen: Der Solarstrom eures Nachbarn wird gewissermaßen „mit euch geteilt“ – nicht über ein separates Kabel, sondern über das bestehende Stromnetz. Digitale Abrechnungssysteme und eine intelligente Messinfrastruktur machen’s möglich.

Energy Sharing vs. Mieterstrom: Was ist der Unterschied?

Beide Modelle erleichtern den Zugang zu Solarstrom – unterscheiden sich aber deutlich. Mieterstrom ist an ein Gebäude gebunden: Die PV-Anlage versorgt Mieterinnen und Mieter direkt vor Ort, der Strom fließt nicht durch das allgemeine Netz. Seit dem Solarpaket I (2024) ist außerdem die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ möglich, bei der sich mehrere Parteien innerhalb eines Hauses den Strom teilen.

Energy Sharing geht einen Schritt weiter: Die beteiligten Haushalte müssen nicht in einem Gebäude wohnen, sondern lediglich im selben Netzgebiet des Verteilnetzbetreibers. Dadurch eignet sich das Modell für Nachbarschaften, Straßenzüge oder ganze Quartiere. Die Abrechnung läuft digital und bilanziell – nicht über physische Direktleitungen.

Wie funktioniert Energy Sharing in der Praxis?

Der Ablauf lässt sich als Zusammenspiel von Erzeugung, Messung und Zuteilung beschreiben. Eine Photovoltaikanlage erzeugt Solarstrom, der durch intelligente Messsysteme (Smart Meter) im 15-Minuten-Takt erfasst wird. Auf dieser Grundlage wird der lokal erzeugte Strom digital auf die beteiligten Haushalte aufgeteilt – zeitgleich zur Erzeugung oder aus einem Zwischenspeicher.

Die Abrechnung übernimmt entweder ein Energiedienstleister oder eine spezialisierte Plattform, die sowohl den gemeinschaftlich genutzten Solarstrom als auch den zusätzlich benötigten Reststrom aus dem Netz verrechnet. Wichtig zu wissen: Ihr habt beim Energy Sharing zwei Lieferverträge – einen für den PV-Strom und einen für den Reststrom beim gewählten Energieversorger. Die Energie fließt dabei wie gewohnt durch das Stromnetz. Energy Sharing ist also ein digitales Abrechnungsmodell, kein physisches Direktmodell.

Technische Voraussetzungen

Damit Energy Sharing funktioniert, braucht es eine zuverlässige Kombination aus PV-Anlage, intelligenten Messsystemen und digitaler Abrechnungslogik. Die Smart-Meter-Infrastruktur spielt deshalb eine zentrale Rolle: Nur mit einer Leistungsmessung auf Basis von 15-Minuten-Werten, die ein intelligentes Messystem (iMSys) bereitstellt, lassen sich Energieflüsse bei Stromproduzent und -abnehmer zeitgenau und rechtskonform zuordnen. Ohne diese Mess- und Zählsysteme ist eine korrekte Abrechnung schlicht nicht möglich.

Erfahrt hier, wie die RheinNetz dafür sorgt, dass Smart Meter in die Kölner Keller kommen.

Rechtliche Rahmenbedingungen ab Juni 2026

Der Bundestag hat im November 2025 mit dem neuen § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erstmals eine klare Rechtsgrundlage für Energy Sharing in Deutschland geschaffen. Das Gesetz ist im Dezember 2025 in Kraft getreten und setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie RED II um.

Konkret bedeutet das:

  • Ab 1. Juni 2026: Verteilnetzbetreiber wie RheinNetz müssen Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets ermöglichen.
  • Ab 1. Juni 2028: Energy Sharing wird auch netzgebietsübergreifend möglich – innerhalb derselben Regelzone.
  • Wegfall der Lieferantenpflicht: Anlagenbetreibende müssen sich nicht mehr als Stromlieferant registrieren. Die bisherigen Bürokratiehürden wie Bilanzkreisauflagen und Liefergarantie entfallen.
  • PV-Strom bleibt gefördert: Die Mengen, die nicht über Energy Sharing verteilt werden, können weiterhin die Marktprämie nach § 20 EEG erhalten.

Für euch bedeutet das: Energy Sharing wird erstmals rechtlich voll nutzbar – zumindest auf dem Papier. Energiegemeinschaften müssen nicht mehr auf Sondermodelle oder Pilotprojekte ausweichen.

Vor einem Hausdach hängt ein Baustellenbanner mit dem Schriftzug:; Hier wird an der Energiewende geschraubt.
PV-Anlagen gibt es als Komplettpaket auch bei der RheinEnergie. (Bild: RheinEnergie)

Energy Sharing in der Praxis:
Beispiele aus dem Alltag

  • Nachbarschaftsprojekt im Wohnviertel
    In einem Wohngebiet betreibt ein Mehrfamilienhaus eine PV-Anlage, deren Strom nicht nur im eigenen Gebäude genutzt wird, sondern auch mit zwei angrenzenden Häusern geteilt wird. Die Bewohnerinnen und Bewohner profitieren von lokalem Solarstrom, ohne selbst eine Anlage installieren zu müssen.
  • Einfamilienhaus teilt Überschussstrom
    Stellt euch vor, eure PV-Anlage erzeugt mittags mehr Strom, als ihr verbraucht, und euer Batteriespeicher ist schon voll. Statt die Energie für eine geringe Einspeisevergütung ins Netz abzugeben, teilt ihr sie mit euren Nachbarn. Diese erhalten tagsüber Solarstrom, während ihr eure Anlage wirtschaftlicher betreibt.
  • Quartierslösungen mit Mehrwert
    In Stadtquartieren entstehen oft ganzheitliche Energielösungen aus PV-Anlagen, Wärmenetzen und Speichern. Energy Sharing kann solche Konzepte sinnvoll ergänzen, indem der erzeugte Solarstrom innerhalb des Quartiers verteilt wird – ein Ansatz, der auch bei der kommunalen Wärmeplanung zunehmend mitgedacht wird.

Vorteile von Energy Sharing

Energy Sharing bietet Vorteile für verschiedene Seiten. Anlagenbesitzerinnen und -besitzer können höhere Einnahmen erzielen als über die reine Einspeisevergütung. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Ökostrom, der bilanziell aus der Nachbarschaft kommt und je nach Ausgestaltung günstiger sein kann als konventioneller Netzstrom vom Energiedienstleister. Zudem kann das Stromnetz potenziell entlastet werden, wenn in der Sharing-Community die Energie vermehrt dann verbraucht wird, wenn sie erzeugt wird – also die Waschmaschine läuft, wenn die Sonne scheint.

Herausforderungen und offene Fragen

Trotz der neuen gesetzlichen Grundlage steht Energy Sharing am Anfang der Entwicklung – und es gibt noch einige Hürden, die einer breiten Umsetzung im Weg stehen.

Die wohl größte Herausforderung ist die Zeitgleichheit: Energy Sharing funktioniert nur, wenn Erzeugung und Verbrauch im selben 15-Minuten-Intervall zusammenfallen. An bewölkten Tagen oder in den Abendstunden, wenn die PV-Anlage wenig oder gar keinen Strom produziert, greift das Modell nicht – dann braucht es den Reststrom des jeweiligen Energieversorgers.

Hinzu kommt: Jemand muss die organisatorische und technische Plattform bereitstellen – also Messdaten zusammenführen, Abrechnungen erstellen und die Verteilung koordinieren. Dieser Aufwand steht bislang in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Größe vieler Energy-Sharing-Projekte, die oft nur wenige Haushalte umfassen.

Ein Smart Meter hängt in einem Schaltschrank neben dem HEMS RheinSmart.
Zentrale Elemente für die Energiewende: Smart Meter und Home Energy Management Systeme wie RheinSmart. (Bild: RheinEnergie) 

Auch ist noch nicht klar, wie groß der finanzielle Vorteil für Teilnehmende am Energy Sharing tatsächlich ausfällt. Denn Netzentgelte, Umlagen und Abgaben fallen weiterhin in voller Höhe an – obwohl der Strom physikalisch oft nur wenige Meter fließt. Ohne eine Reduzierung dieser Kosten für lokal genutzten Strom bleibt der Preisvorteil gegenüber einem herkömmlichen Stromtarif begrenzt. Außerdem entfallen beim Energy Sharing größtenteils bisherige Vorteile wie Einspeisevergütung oder Marktprämie. Fachleute rechnen daher im Jahr 2026 vor allem mit Pilotprojekten und erwarten einen breiteren Rollout frühestens ab 2029.

Energy Sharing und die RheinEnergie: Eine ehrliche Einordnung

Ihr fragt euch vielleicht, ob ihr Energy Sharing über die RheinEnergie bzw. die RheinNetz nutzen könnt. „Aktuell bieten wir kein eigenes Energy-Sharing-Produkt an – und dafür gibt es gute Gründe“, sagt Julia Gotzen, Projektmanagerin aus dem Bereich Vertriebsinnovation bei der RheinEnergie. Energy Sharing sei derzeit ein sehr kleinteiliges Geschäft: wenige Haushalte, geringe Strommengen, hoher Koordinationsaufwand. Die technische und organisatorische Plattform – also die Infrastruktur, die Messdaten bündelt, Abrechnungen erstellt und die Verteilung steuert – müsse angeschafft und betrieben werden. Bei den aktuellen Rahmenbedingungen, insbesondere ohne reduzierte Netzentgelte, sei das wirtschaftlich noch nicht tragfähig. „Wir beobachten die Entwicklung aber aufmerksam“, führt Julia Gotzen fort. „Sollten sich die regulatorischen Rahmenbedingungen verbessern – etwa durch Anreize für lokal genutzten Strom oder standardisierte Prozesse – werden wir das Thema neu bewerten.“

Bis dahin unterstützen wir euch mit einem breiten Angebot an Lösungen für eure persönliche Energiewende: von der Photovoltaikanlage fürs Dach über den intelligenten Energiemanager RheinSmart bis hin zur Wärmepumpe und dem dynamischen Stromtarif. Wenn ihr mehr darüber erfahren möchtet, welche Energielösungen zu eurem Zuhause passen, findet ihr auf unserer Website passende Angebote und Beratungsmöglichkeiten.

Fazit: Baustein für die Energiewende – mit Geduld

Energy Sharing hat das Potenzial, Strom gemeinschaftlich und lokal zu nutzen – unabhängig davon, ob ihr selbst eine PV-Anlage besitzt. Die gesetzlichen Anpassungen ab Juni 2026 legen dafür ein wichtiges Fundament. Gleichzeitig ist der Weg zur flächendeckenden Umsetzung noch weit: Die technische Infrastruktur muss wachsen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen sich verbessern, und die Abrechnungsprozesse müssen sich erst einspielen.

Fest steht: Die Idee, erneuerbare Energien besser zu nutzen und lokale Gemeinschaften zu stärken, ist richtig. Ob Energy Sharing dabei eine tragende Rolle spielen wird, hängt davon ab, ob die Politik die nötigen Anreize schafft. Wir bei der RheinEnergie begleiten diese Entwicklung und sind bereit, wenn die Zeit reif ist.

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