Heiz-Hammer ade: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für euch bedeutet

Oliver
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Welche Technik im Haus für Wärme sorgt, ist den Menschen nun wieder selbst überlassen. Stimmt das? (Bild: AdobeStock)

Seit Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Es hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst, die bekannte 65-Prozent-Pflicht gestrichen und dafür neue Regeln für Brennstoffe eingeführt. Wir erklären, was das für eure Heizung heißt, welche Förderung es noch gibt und warum „freie Wahl“ nicht „egal“ bedeutet.

Es war das Aufreger-Thema des Jahres 2023: die Reform des Gebäudeenergiegesetzes durch die damalige rot-grüne Regierung. Oder wie es die Boulevard-Medien reißerisch bezeichneten: der „Heiz-Hammer“. Damals entstand eine umkämpfte und emotional geführte Debatte darum, wie wir in Zukunft heizen und welche Bedingungen der Staat dabei stellen darf. Die neue schwarz-rote Regierung hat Mitte 2026 das alte „Heizungsgesetz“ nun erneut reformiert – und umbenannt.

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißt die Nachfolgeregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), häufig auch „Heizungsgesetz“ oder eben „Heiz-Hammer“ genannt. Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli 2026 beschlossen, am 23. Juli 2026 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Regeln zum Heizungstausch gelten seitdem. Weitere Teile, vor allem die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (englisch: Energy Performance of Buildings Directive), treten Anfang 2027 in Kraft.

Das Ziel der Bundesregierung: mehr Entscheidungsfreiheit bei der Heiztechnik und mehr Praxistauglichkeit. Die Emissionen im Gebäudesektor sollen weiter sinken, nur eben auf mehr Wegen als bisher. Weil viele Menschen weiterhin nach „Heizungsgesetz 2026" oder „neues Heizungsgesetz" suchen, werden beide Begriffe häufig synonym verwendet.

Was besagt das neue Heizungsgesetz 2026?

Die wichtigste Änderung: Die 65-Prozent-Regel ist ersatzlos gestrichen. Neu eingebaute Heizungen müssen also nicht mehr überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das heißt aber nicht, dass fossile Heizungen dauerhaft unverändert laufen dürfen. Das gilt jetzt:

  • Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse und Hybridlösungen bleiben uneingeschränkt möglich.
  • Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen dürfen eingebaut werden, allerdings mit Auflagen beim Brennstoff.
  • Die sogenannte Bio-Treppe schreibt für diese Heizungen einen steigenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe vor: 10 Prozent ab 2029, bis zu 60 Prozent ab 2040.
  • Ab 2028 kommt zusätzlich eine Quote für Grüngas und Grünheizöl.
  • Eine funktionierende Gas- oder Ölheizung müsst ihr nicht austauschen.

Der Kern in einem Merksatz: 

Vorgeschrieben ist nicht mehr die Technik, sondern der Brennstoff!

Ist das Heizungsgesetz gekippt oder abgeschafft?

Nein, aber sein bekanntester Teil ist weg. Die Pflicht zu mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizungstausch wurde aufgehoben. Deshalb ist in vielen Medien vom „gekippten" Heizungsgesetz die Rede. Regeln für die Wärmeversorgung von Gebäuden gibt es aber weiterhin, sie sind nur flexibler.

Gesetzesvorgaben, Förderrichtlinien, technische Details ... Die Entscheidung für eine neue Heizung fällt vielen Menschen nicht leicht. (Bild: AdobeStock)

Kann das Heizungsgesetz noch einmal gekippt werden?

Das GModG gilt. Dass sich einzelne Regelungen noch bewegen, ist trotzdem nicht ausgeschlossen. Einige Verbände haben Klagen gegen das Gesetz angekündigt. Zudem greifen die EPBD-Vorgaben erst Anfang 2027, und das Gesetz sieht für 2030 eine Evaluation vor. „Wer heute investiert, sollte deshalb nicht nur auf die aktuelle Rechtslage schauen, sondern auf die nächsten 20 Jahre“, rät Sebastian Bock, Lead Energielösungen bei der RheinEnergie.

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für euch?

Kurz gesagt: mehr Wahlfreiheit und mehr Eigenverantwortung. Die Entscheidung für eine Heizform lässt sich stärker am Gebäude ausrichten. Die gesetzliche Mindestanforderung ist dabei aber der schlechteste Ratgeber. Wichtiger ist, wie sich die Energie- und CO₂-Kosten in Zukunft entwickeln, welche Förderungen ihr nutzen könnt und ob ein Fernwärmeanschluss verfügbar ist. Auch der energetische Zustand des Gebäudes spielt eine zentrale Rolle: Ist es bereits gut gedämmt oder muss eine Dämmung mit einkalkuliert werden?

Köln hat eine gute Grundlage für eure Entscheidung vorgelegt: Die Stadt hat im März 2026 ihre erste Kommunale Wärmeplanung fertiggestellt. Sie zeigt, welche Gebiete sich voraussichtlich für Fern- oder Nahwärme eignen und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen die erste Wahl sind. Pflichten entstehen daraus nicht, Orientierung schon.

Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen?

Die staatliche Heizungsförderung bleibt bestehen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten aber neue Konditionen im KfW-Programm 458:

  • Grundförderung: 30 Prozent
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent, ab 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich
  • Einkommensbonus für Selbstnutzende: gestaffelt 10, 30 oder 40 Prozent
  • Maximal 70 Prozent, mit Einkommensbonus bis zu 80 Prozent, bei einem Einfamilienhaus höchstens 22.400 Euro
  • Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent ist entfallen
  • Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus EU-Produktion angekündigt

Wichtig fürs Timing: Ab dem 1. Februar 2027 sinken sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die anrechenbaren Kosten halbjährlich. Wer ohnehin tauschen will, fährt mit einem frühen Antrag also besser!

Kurios: Aus dem Gesetz ist die 65-Prozent-Regel verschwunden, in der Förderung lebt sie weiter. Die Grundförderung gibt es nur für Heizungen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Eine neue Gasheizung dürft ihr also einbauen, gefördert wird sie nicht!

Lohnt sich eine Wärmepumpe weiterhin?

Für Einfamilienhäuser gilt: In den meisten Fällen lohnt sich eine Wärmepumpe weiterhin. Besonders gut passt sie zu gut gedämmten Gebäuden und Neubauten, bei niedrigen Vorlauftemperaturen sowie in Kombination mit einer Photovoltaikanlage.

Mit Förderung und vergleichsweise niedrigen Betriebskosten kann sich eine Wärmepumpe über ihre Lebensdauer rechnen. Zumal die Betriebskosten einer Gasheizung durch die künftige Pflichtbeimischung von Biomethan voraussichtlich steigen werden.

Ob euer Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist, klärt eine Energieberatung – beispielsweise von der Verbraucherzentrale oder den Experten für Wärmepumpen bei der RheinEnergie.

Wer auch in Zukunft effizient und zu kalkulierbaren Kosten heizen möchte, für den ist eine Wärmepumpe meist die beste Wahl. (Bild: AdobeStock)

Welche Heizung passt zu eurem Gebäude?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Das sind die wichtigsten Optionen:

  • Wärmepumpe: Sie nutzt Umweltwärme aus Luft, Erde oder Grundwasser und arbeitet besonders effizient, wenn die Vorlauftemperaturen niedrig sind.
  • Fernwärme: Wo ein Netz liegt, ist der Anschluss oft die bequemste Lösung: keine eigene Feuerungsanlage, wenig Technik im Keller. In Köln bauen wir die Fernwärme weiter aus und dekarbonisieren die Erzeugung, unter anderem mit Europas größter Flusswasser-Wärmepumpe. Die Anlage mit 150 MW Leistung entsteht seit 2026 in Köln-Niehl und wird nach ihrer Inbetriebnahme Wärme für rund 50.000 Haushalte liefern.
  • Hybridheizung: Zwei Wärmeerzeuger, zum Beispiel eine Wärmepumpe plus Gastherme für die kalten Tage. Das kann im Bestand ein sinnvoller Zwischenschritt sein.
  • Moderne Gasheizung: Weiterhin zulässig, aber rechnet die Bio-Treppe und steigende CO₂-Preise in eure Kalkulation ein. Was heute günstig aussieht, kann über 20 Jahre teuer werden.

Fazit: mehr Freiheit, mehr Verantwortung

Das Gebäudemodernisierungsgesetz verändert die Regeln für den Heizungstausch deutlich. Die 65-Prozent-Pflicht entfällt, ihr habt bei der Heiztechnik wieder mehr Wahl. Gleichzeitig verschiebt sich die Verantwortung: Wer heute entscheidet, entscheidet für die nächsten 20 Jahre, mit Brennstoffquoten, CO₂-Preisen und einer sinkenden Förderung im Rücken.

Deshalb lohnt der Blick über die Anschaffungskosten hinaus: auf die Gesamtkosten über die Lebensdauer, auf die Fördermöglichkeiten und darauf, was in eurem Veedel überhaupt verfügbar ist.


Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt.

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