Je kälter ein Raum ist, desto größer ist die Gefahr, dass in der Luft enthaltenes Wasser kondensiert und sich an den kühlsten Stellen im Raum absetzt. In der Regel sind das die Außenwände. Hier kann rasch Schimmel entstehen. Um das zu vermeiden, sollte die Mindesttemperatur in der Wohnung dauerhaft nicht unter 16 bis 17 Grad liegen.
Auch die relative Luftfeuchtigkeit sollte man im Auge behalten (am besten mit einem Hygrometer). Jahreszeitabhängig und je nach Dämmung und Lage des Raumes sollte sie zwischen 40 und 60 % liegen.
Ungedämmter Altbau oder Passivhaus
Bei Außentemperaturen, die dauerhaft um 15 bis 17 Grad liegen, sollten ungedämmte Altbauten geheizt werden.
Bei einem Passivhaus reicht es in der Regel, wenn erst bei neun bis elf Grad Außentemperatur mit dem Heizen begonnen wird.
Wohnen zur Miete
Eine gesetzliche Mindesttemperatur für Mietwohnungen gibt es in Deutschland nicht. Aus einer Reihe von Gerichtsurteilen ergibt sich aber, dass es möglich sein muss, Wohnräume tagsüber auf 20 bis 22 Grad Celsius aufzuheizen.
Nach Ansicht der meisten Gerichte sollte die nächtliche Mindesttemperatur 18 Grad nicht unterschreiten. Innerhalb der Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 1. Mai muss die die Heizungsanlage angestellt sein.
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