In Vorbereitung auf eine mögliche Gasmangellage hatte die Bundesregierung vor rund einem Jahr eine neue Verordnung erlassen, die zur Sicherung der Energieversorgung von öffentlichen Gebäuden diente und zunächst für sechs Monate galt. Wir haben, bis auf eine Ausnahme, alle daraufhin getroffenen Energiesparmaßnahmen beibehalten.
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